Sehr geehrte Patienten!

Leider wurde es Usus, dass Krankenanstalten und Fachkollegen der Sonderfächer Patienten zu uns schicken um Ihnen einen Befund auszudrucken – obwohl die Kollegen selbst einen Drucker hätten.

Gerne besprechen wir Ihren Befund bei einem Termin für eine Befundbesprechung und dann können wir Ihnen bei Bedarf den Befund auch in ausgedruckter Form überrechen. Wir bitten jedoch zu verstehen, dass wir keine Resourcen einfach nur für das Ausdrucken von Fremdbefunden zur Verfügung stellen können.

Befunde in ELGA können Sie auch selbst online unter elga.gv.at downloaden bzw. ausdrucken.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Diagnostik

Diagnostik ist eine der Hauptaufgaben des ärztlichen Handelns

Diagnostik

Aus diesem Grund stehen bei uns modernste Geräte für alle Bereiche, vom Laborgerät bis hin zum modernen Ultraschall.

Patientenführung

Ihre Termine haben wir im Griff

Patientenführung

Egal ob eine nötige Blutabnahme oder ein bevorstehender Termin - wir erinnern Sie und lassen Sie bei medizinischen Belangen nicht alleine!

Disease Management

Strukturiere Behandlung benötigt besondere Ausbildung

Disease Management

Wir sind daher Mitglied von Disease Management Programmen wie zB. für Diabetes Mellitus um Ihnen die bestmögliche Versorgung bieten zu können.

Gutachten

Vielfältige Expertise ermöglicht Gutachten in vielen Bereichen

Gutachten

Wir überprüfen flugmedizinische Tauglichkeiten für LAPL, Class 2 und Cabincrew genauso wie solche für Führerscheine aller Klassen

Leistungsüberblick

Allgemeine Leistungen

Wir sehen es als unsere Aufgabe Ihre Gesundheit nicht nur wieder herzustellen, sondern sie gemeinsam mit Ihnen durch Ihr gesamtes Leben hindurch zu wahren.

Physikalische Therapie

Ultraschalltherapie und Elektrotherapie kann Ihnen sowohl bei akuten, als auch bei chronischen Schmerzen helfen, diese deutlich zu lindern.

Diabetiker Betreuung

Diabetes ist eine weit verbreitete Krankheit, die man mit intensiver Betreuung sehr gut behandeln kann.

Private
Leistungen

Leistungen, welche die Krankenkasse nicht übernehmen kann, wollen wir Ihnen nicht vorenthalten, da wir von deren Vorteil für Ihre Gesundheit überzeugt sind.

Patientenverfügung

Denken Sie gemeinsam mit uns an die Situation, in der Sie Ihren eigenen Willen nicht äußern können – denn eine rechtzeitig erstellte Patientenverfügung kann Ihnen dann helfen.

Vorsorge

Ein Arztkontakt noch bevor Sie sich unwohl fühlen kann viele Fragen beantworten und teilweise Krankheiten verhindern oder zumindest deren Auswirkungen auf Ihre Gesundheit reduzieren.

Führerschein

Egal ob PKW, Motorrad oder LKW – bei uns können Sie ihre ärztliche Untersuchung zu Beginn der Ausbildung, als auch die Folgeuntersuchungen bei LKW-Scheinen durchführen.

Flugmedizin

Dr. Bernhard Harb ist von der Austro Control zugelassener Aeromedical Examiner der Klassen 2, LAPL u. Cabincrew.

Aktuelle Informationen

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Unsere Ordination ist morgen nur Vormittags, entsprechend unserer vertraglichen Verpflichtung, geöffnet. ... Zeige mehrZeige weniger

ÖGK-Rundschreiben zu Kostenanteilen bei Krankentransporten

Neue Regelungen ab 1. Juli 2025In diesen Tagen ergeht ein Rundschreiben der ÖGK zu Kostenanteilen bei Krankenbeförderungen und Krankentransporten an alle Vertragsärzt:innen. Gemäß § 47 der Satzung der ÖGK sind Versicherte (Angehörige) ab 1. Juli 2025 verpflichtet, für Krankenbeförderungen und Krankentransporte folgende Eigenleistungen zu tragen: Krankenbeförderung mit Taxi oder Fahrtendienst: Eine Eigenleistung in Höhe der einfachen Rezeptgebühr (2025: EUR 7,55) pro FahrtstreckeKrankentransport mit Rettungsorganisationen: Eine Eigenleistung in Höhe der doppelten Rezeptgebühr (2025: EUR 15,10) pro FahrtstreckeBei Hin- und Rücktransporten ist der Kostenanteil jeweils pro Fahrt zu entrichten. Vorschreibung der Kostenbeteiligung Die ÖGK plant die Vorschreibung der Kostenbeteiligung zweimal jährlich durchzuführen. Die erste Vorschreibung ist für Februar 2026 vorgesehen. Maximale Kostenbeteiligung Der Kostenanteil muss pro Person für maximal 28 durchgeführte Krankenbeförderungen bzw. Krankentransporte entrichtet werden. Ausnahmen von der Kostenbeteiligung Versicherte (Angehörige) sind von der Kostenbeteiligung befreit, wenn: Der Transport zu einer Dialysebehandlung, Chemo- oder Strahlentherapie erfolgt.Der Transport im Zusammenhang mit einer Erste-Hilfe-Maßnahme erfolgt (zeitkritische Transporte, Unfälle, Rettungs- und Notarzttransporte).Das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.Eine soziale Schutzbedürftigkeit gemäß der Richtlinie (§ 30a Abs. 1 Z15 ASVG) über die Befreiung der Rezeptgebühr vorliegt. Hinweise zur Ausstellung von Transportanweisungen Die ÖGK gibt im Schreiben Hinweise zur von Transportanweisungen. Hier soll besonders auf den Gesundheitszustand der Patient:innen geachtet und eine Transportanweisung nur nach sorgfältiger und gewissenhafter Abwägung hinsichtlich medizinischer Notwendigkeit (Gehunfähigkeit vorausgesetzt) ausgestellt werden. Definition der Gehunfähigkeit Als gehunfähig gilt, wer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung selbst mit Unterstützung einer Begleitperson nicht in der Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Die Beurteilung richtet sich ausschließlich nach der medizinischen Indikation und nicht nach geografischen oder örtlichen Gegebenheiten. Beispiele für eine medizinische Begründung der Gehunfähigkeit sind unter anderem: Bestehende Gehunfähigkeit (Rollstuhlfahrer)Schlechter körperlicher Zustand mit Schwäche, Schwindel, SturzneigungGipsruhigstellung des BeinsMedizinisch erforderliche Beinentlastung (z. B. bei Knochenmarksödem)Starker Belastungsschmerz am Bein (z. B. nach Verletzung)Infektionsgefahr bei Abwehrschwäche (z. B. nach Organtransplantationen) Transportkosten zur nächstgelegenen Behandlungsstelle Die ÖGK übernimmt nur die Transportkosten zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle. ... Zeige mehrZeige weniger